VII.
In D fehlt die Halbstrophe V, Die Verse 30-1 sind übersetzt von Diez, Poesie der Troub.² p. 143.
Die vier Handschriften stimmen bezüglich ihrer Texte im wesentlichen überein. Immerhin ist ein Gegensatz wahrzunehmen zwischen IK einerseits und DN² andrerseits und zwar auf Grund folgender Varianten: v. 18, wo IK mit de mezura das Falsche haben gegenüber desmezura DN²; v. 21, wo IK mit sovenen statt soven DN² dem Verse eine Silbe zu viel geben; v. 29, wo IK deutlich fui statt sui DN² schreiben und v. 31, wo sie die Form voluntatz statt des regulären voluntat DN² aufweisen. Man könnte noch v. 36 heranziehen, in dem N² mit s’an gegenüber fan von IK im Recht ist, doch ist dieser Fall mangels des Zeugnisses von D nicht ganz vollwertig. ― I zeigt einen durchgehenden Fehler, indem es fünfmal, v. 8, 16, 24, 31und 36, in den Reimen, in denen sämtlich der Obl. Sing. vorliegt, Formen auf atz setzt. Auch K verfällt einmal (v. 31) diesem Irrtum. Es ist daher anzunehmen, dass schon die gemeinsame Vorlage beider Hss. die fehlerhaften Formen enthielt, nur dass K gewissenhafter gebessert hat als seine Schwesterhandschrift. Im übrigen ist aber die Übereinstimmung zwischen I und K fast eine totale. ― Dasselbe ist nicht von der andern Gruppe DN² zu sagen. Beide Hss. treten zwar in den oben aufgeführten Fällen von IK einmütig ab, zeigen aber anderweitig einige Uneinigkeit, indem bald die eine, bald die andre sich von den übrigen entfernt, so N² mit cors für cor v. 6, auçir für auzirs v.7, qi·l für que·l v. 15, cals für qual v. 20 und totz für tot v. 29; D mit amor statt amors v. 8, carb sonbel cors statt car sos bels cors v. 11; dazu kommt das Fehlen der V. Strophe in dieser Hs. Man wird daher für die Gruppe DN² nicht direkte Abstammung von einer Quelle annehmen dürfen, sondern noch Zwischenglieder oder fremde Einflüsse gelten lassen müssen.
Für Text und Orthographie ist im allgemeinen I zugrunde gelegt, wenn auch einige Male (v. 6, 18, 20, 29) zugunsten andrer Hss. abgewichen worden ist.