Dieselben zerfallen in 3 Gruppen, zu deren erster ABDJKR gehören. R nimmt in derselben eine etwas selbstständige Stellung ein, denn es stimmt zwar in allen entscheidenden Punkten mit den übrigen Handschriften überein, zeigt aber doch gewisse einzelne Abweichungen von der einstimmigen Lesart der andern z. B. v. 21, 24, 26, 27, 45, 46, 47, 48. Diese Abweichungen scheinen aber willkürliche Aenderungen zu sein, da sie durch keine der zu andern Gruppen gehörigen Handschriften gestützt werden. Mehr spricht dagegen vielleicht der Umstand für die Selbstständigkeit dieser Handschrift, dass sie Strophe 2 und 3, und zwar gemeinsam mit CE, vor den übrigen voraus hat, dass ihr, auch wie CE, Strophe 5 und 6 fehlen, dass endlich die Reihenfolge der Strophen, die in ABDJK die gleiche ist, bei ihr abweicht, und dass sie auch in dieser Beziehung (mit Ausnahme der achten Strophe, die ihr fehlt), wieder mit CE stimmt.
Hiernach könnte man meinen, dass sie zur Gruppe CE gerechnet werden müsste; doch wird diese Annahme sofort durch die Verschiedenheit der Lesarten widerlegt, nach welchen sie unzweifelhaft der ersten Gruppe zugetheilt, werden muss. Ich habe dieser Sonderstellung dadurch Rechnung getragen, dass ich die Stellen, wo sie sich von den übrigen Handschriften ihrer Gruppe anders als graphisch oder durch Spielformen oder grammatische Fehler sondert, nicht wie sonst, im Anhange, sondern in den Varianten unter dem Texte mittheilte.
Die zweite Gruppe wird durch C und E, die dritte durch M und e repräsentirt.
Was die Zahl und Reihenfolge der Strophen betrifft, so enthalten die einzelnen Handschriften deren folgende und in folgender Ordnung: ABDJK: 1, 4, 5, 6, 7; R : 1, 2, 3, 4, 7; CE: 1, 2, 3, 4, 7, 8; Me: 1, 4, 5, 6, 7, 8.
Gedruckt ist das Gedicht bisher nur M. G. Nr. 88 nach B (also ohne Strophe 2, 3, 8).