Vgl. die Übersetzung: Diez, Leben und Werke der Troubadours², S. 191. ― Ungeniessbar ist Kannegiessers Übersetzung in Versen mit dem Reimschema des Originals: Gedichte der Troubadours, im Versmass der Urschrift übersetzt², S. 177.
I. Sehr gefällt es mir, wenn ich die engherzigen Reichen, die mit edler Art Streit beginnen, im Elend sehe, und es gefallt mir, wenn ich sehe, wie man sie erschlägt, Tag für Tag zwanzig oder dreissig, und wenn ich sie nackt, ohne Kleider, finde, und wenn sie sich ihr Zeug besorgen gehen. Lüge ich, so möge meine Geliebte mir die Treue brechen!
II. Ein gemeiner Mensch benimmt sich wie eine Sau, denn feine Lebensart ist ihm unangenehm, und wenn er zu grossem Reichtum gelangt, lässt ihn das Geld wie einen Narrn handeln; deshalb muss man ihm den Fresstrog jederzeit leer halten, von seinem Besitz verschwenden und ihn dem Wind und dem Regen aussetzen.
III. Wer dem gemeinen Menschen nicht ordentlich zusetzt, bestärkt ihn in der Unredlichkeit; deshalb ist dumm, wer ihn nicht duckt, sobald er ihn hochsteigen sieht; denn ein gemeiner Mensch hat, sobald er sich festsetzt oder an einem festen Orte sich verschanzt, an Schlechtigkeit nicht seinesgleichen, denn er zerstört alles, was er erreicht.
IV. Nie soll man einen gemeinen Menschen beklagen, wenn man sieht, dass er [sich] einen Arm oder ein Bein bricht, oder dass er Mangel an dem Notwendigsten leidet; denn ― bei Gott! ― ein gemeiner Mensch will um Klagens oder Wehklagens willen mit dem Seinen nicht [einmal] dem helfen, der ihn am nächsten angehen mag; deshalb muss mall seine Taten einschränken.
V. Gemeine, spitzbübische Bande, reich an Trug und Wucher, an Aufgeblasenheit und Überhebung! ― ihre Taten kann man nicht ertragen; denn sie kümmern sich nicht um Gott, um Redlichkeit und Rechtschaffenheit; sie tun es fast dem Adam gleich. Möge Gott sie mit Unglück schlagen!